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Immobilienrecht
Im Rechtsverkehr mit Grundstücken ergeben sich in den nachfolgend aufgeführten Bereichen häufig Fragestellungen, die nur mit juristischem Rat beantwortet werden können:
- Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke
(z.B. Kauf vom Bauträger)
- Grundstücksbelastungen
(Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauch, Wohnrechte, Dienstbarkeiten)
- Auseinandersetzung von Miteigentümergemeinschaften
(z.B. Teilungsversteigerung)
- Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen,
insbesondere Zwangsversteigerung oder Zwangshypothek
- Begleitung zum Notar