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Unsere Rechtsgebiete:
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Arbeitsrecht
Will der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis lösen, muss er vor Ausspruch der Kündigung gut überlegen, wie diese begründet werden kann. Sozialwidrige Kündigungen führen zu oft erheblichen Abfindungen. Wird die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, ist für den Arbeitnehmer der schnelle Gang zum Rechtsanwalt unabdingbar, da wichtige Fristen verstreichen können. Bei Zugang einer Kündigung muss das Arbeitsgericht innerhalb von nur drei Wochen angerufen werden. In folgenden Bereichen sind wir für Sie tätig:
- Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Arbeitsvergütung
- Arbeitszeugnis
- Abmahnung
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Begründung, Gestaltung, Änderung von Arbeits- und
Berufsausbildungsverhältnissen
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigung und Kündigungsschutzprozess
- Aufhebungsvereinbarungen und Abfindung
- Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Betriebsübergangsregelungen
- Tarifvertragsrecht
- Arbeitskampfrecht