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Unsere Rechtsgebiete:
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Erbrecht
Für den einzelnen ist es wichtig, beizeiten für seine Angehörigen oder andere Begünstigte zu sorgen. Durch Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können Freibeträge ausgenutzt und Steuern gespart werden. Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihrem wirklichen Willen Geltung verschaffen und kostspielige Prozesse unter den Hinterbliebenen vermeiden.
Wir bieten Ihnen Hilfe in folgenden Bereichen:
- gesetzliche Erbfolge
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen
- Einzeltestament
- Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Vermächtnisse und Auflagen
- Übergabeverträge in vorweggenommener Erbfolge
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Erbschaftsteuerliche Beratung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Testamentsvollstreckung