Familienrecht

Schon vor der Eingehung einer Ehe können durch Ehevertrag interessengerechte Regelungen vereinbart werden, um späteren Konflikten vorzubeugen. Mit der Trennung von Eheleuten ist nicht nur eine große emotionale Belastung verbunden, sondern es stellen sich auch eine Fülle von Fragen, die für die Ehegatten von existenzieller Bedeutung sind. Hier ist anwaltliche Hilfe unerlässlich, um möglichst frühzeitig über die wechselseitigen Ansprüche und gesetzlichen Regelungen informiert zu werden. Oft lassen sich schon vor der Scheidung mit einer Vereinbarung die Weichen für eine insgesamt gütliche Auseinandersetzung regeln. Hierdurch kann unter Umständen langwierigen, kostspieligen und unangenehmen Rechtstreitigkeiten vorgebeugt werden. Nachstehend sehen sie einen Auschnitt über unsere Leistungen:

  • Scheidung und Folgesachen
    (Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Zugewinn, Unterhalt u.a.) 
    Unterhalt für Kinder, Ehegatten und nicht verheiratete Eltern
  • Umgangsrecht und elterliche Sorge
  • Auseinandersetzung ehelichen Vermögens
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Teilung der Haushaltsgegenstände
  • Trennungs-, Scheidungsvereinbarungen und Eheverträge
  • Verträge zwischen Nichtverheirateten
  • Hilfestellung bei Gewaltproblemen (z.B. Platzverweis und Strafanzeige)

 

 


Ziegler & Schaetzle
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